Deutsche Gerichtsentscheidungen unterstützen Vorgehen gegen Händler und Importeure von Raubkopie-Adaptern.Raubkopie-Adapter wie R4, N5, M3, DSTT usw. verletzen das Urheberrecht; wer sie vertreibt, handelt rechtswidrig und muss Schadenersatz leisten. So lautet, kurz gefasst, der Tenor von mehr als 20 Gerichtsentscheidungen, die Nintendo seit 2008 in Deutschland erwirkt hat.
Aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung hat ein von Nintendo verklagter Vertreiber von Kopiermodulen kürzlich erstmals selbst die Rechtswidrigkeit seines Tuns und seine Schadenersatzpflicht anerkannt. Das entsprechende Urteil, das am 22. September 2010 vom Landgericht München erlassen und vergangene Woche zugestellt wurde, nimmt Nintendo zum Anlass, einmal mehr auf das Problem der Produktpiraterie und auf die Rechtswidrigkeit von Raubkopieadaptern hinzuweisen. Und darauf, dass der Handel und die Einfuhr von Raubkopieadaptern erhebliche Schadenersatzforderungen nach sich ziehen kann.
„Diese Urteile stärken uns den Rücken im Kampf gegen Produktpiraterie“, sagt Dr. Bernd Fakesch, General Manager Nintendo Deutschland. „Was uns besonders wichtig ist: Wir wollen das allgemeine Bewusstsein dafür schärfen, dass Produktpiraterie kein Kavaliersdelikt ist, und dass der Kampf dagegen nicht zuletzt im Interesse der Videospieler selbst liegt. Anspruchsvolle Spiele und Konsolen zu entwickeln, kostet sehr viel Geld. Wir müssen die geistige Arbeit, die dahinter steht, also wirkungsvoll schützen, damit sich Videospiel-Fans auch in Zukunft immer wieder auf neue, originelle Spielideen freuen können.“