In einem ausführlichen Artikel zum neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) stellt der Rechtsanwalt Thomas Schwenke 17 Fragen, die sich nun auch alle Betreiber inhaltlicher Internetseiten stellen müssen. Was wird sich also zum Beispiel auch für ePrison.de ändern, im Zuge der neuen Gesetzeslage.
Unter anderem wird versucht folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Neuerung bringt das neue JMStV ab 2011?
- Ist diese Kennzeichnung Pflicht?
- Welche Inhalte müssen klassifiziert werden?
- Nach welchen Kriterien soll die Klassifizierung erfolgen?
- Wer soll diese Kennzeichnung vornehmen?
- Wie ist es mit Anbietern von User Generated Content?
- Brauche ich einen Jugendschutzbeauftragten?
- Muss ein Jugendschutzbeauftragter im Impressum stehen?
- Führt das Gesetz Netzsperren ein?
Fazit zur neuen Gesetzeslage:
Bei der derzeitigen Sach- und Gesetzeslage kann nur eines empfohlen werden: abwarten und beobachten. Denn es hat sich praktisch nichts geändert, weil die Möglichkeit Online Inhalte zu kennzeichnen nur auf dem Papier existiert, praktisch aber keinen Schutz vor staatlichen Maßnahmen bietet.
Lediglich das Impressum muss um die Daten eines Jugendschutzbeauftragten ergänzt werden, weil sonst Abmahnungen drohen.
Wer dagegen entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet und sie Kindern und Jugendlichen zugänglich macht, lebt mit demselben Risiko wie bisher. So kann es passieren, dass die Behörden Inhalte aktiver prüfen und vielleicht Sperrverfügungen aussprechen werden. Auch eine Jugendschutzsoftware, die eine Kennzeichnung möglich macht, könnte auftauchen. Anzeichen für beides gibt es bisher noch nicht.
Der komplette Fragebogen ist für alle Interessierte hier zu finden.