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Allgemein - BPJM Eilentscheidung zu zwei Computerspielen
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22.12.09 07:21 Ankündigung Plattform: Multi
Im Rahmen der vorläufigen Anordnung wurden die ungeschnittenen Originalversionen der PC-Spiele Call of Duty 6: Modern Warfare 2 (US-Version) und Left4dead 2 (EU-Version) von der Bundesprüfstelle ind ...
Im Rahmen der vorläufigen Anordnung wurden die ungeschnittenen Originalversionen der PC-Spiele Call of Duty 6: Modern Warfare 2 (US-Version) und Left4dead 2 (EU-Version) von der Bundesprüfstelle indiziert.
Im Rahmen der vorläufigen Anordnung wurden die ungeschnittenen Originalversionen der PC-Spiele Call of Duty: Modern Warfare 2 (US-Version) und Left 4 Dead 2 (EU-Version) von der Bundesprüfstelle indiziert und in Teil B der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.

Grund für die Indizierung war jeweils, dass in den Spielen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargeboten werden. Die Gewaltdarstellungen erreichen bereits den Grad einer schweren Jugendgefährdung, da nach Einschätzung der Gremien der Straftatbestand des § 131 StGB als erfüllt anzusehen ist.

Über die endgültige Listenaufnahme wird das 12er-Gremium im Januar entscheiden. Die Indizierungsfolgen gelten bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der vorläufigen Anordnung.

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KommentareInhalt:Kommentare

Laslo_die_Ente22.12.09 11:20
Schwachsinn!

Die Dummheit einiger ist jugendgefährdenden!
Seb6622.12.09 11:30
Ich sach nur... ein Hoch auf unsere Prüfstelle.

Fröhliche Weihnachten. ;) Als nächstes kommen die sperrungen von Uncut Versionen. Hahaha
smeezo22.12.09 13:28
Jetzt kommst Du damit raymondo^^ - alter Hut:

http://www.eprison.de/unews/94/271
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Erstellt von nilius
Zuletzt online: 1 Sekunde
Kategorie:
Ankündigung
Veröffentlicht
Aktualisiert
22. 12. 2009 um 07:21
22. 12. 2009 um 07:21
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